Justizfachangestellte nehmen Verwaltungs- und Unterstützungsaufgaben für das Gericht und die Richter wahr. Sie sind dafür zuständig, Anträge auf Testamentseröffnung oder die Bestellung eines persönlichen Vertreters anzunehmen oder abzulehnen. Sie kümmern sich um die Verwaltung von Fallakten und die Bearbeitung amtlicher Dokumente. Justizfachangestellte nehmen Assistenzaufgaben im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wahr, z. B. die Ansage der Fälle, die Identifizierung der Parteien, das Führen von Aufzeichnungen und das Protokollieren richterlicher Anordnungen.