Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und den Verkauf von Immobilien, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen. In der Schweiz darf die Gesellschaft - direkt oder indirekt - nur Grundstücke halten, deren Erwerb im Sinne von Art. 2 BewG keiner Bewilligung bedarf. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.