Die Einzelfirma bezweckt die selbstständige Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Elektroinstallationen, Elektrotechnik und Gebäudetechnik. Dazu gehören insbesondere die Planung, Projektierung, Beratung, Koordination, Ausführung, Montage, Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Reparatur von elektrischen Anlagen, Installationen und Komponenten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Einzelfirma kann im Zusammenhang mit ihrem Tätigkeitsbereich Material, Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel kaufen, verkaufen, mieten und vermieten sowie Mitarbeitende beschäftigen und Hilfspersonen oder Subunternehmer beiziehen. Die Einzelfirma kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Einzelfirma direkt oder indirekt zu fördern oder die damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, nutzen, belasten und veräussern.