Durchführung von Elektrokontrollen sowie Beratungen und Schulungen im elektrotechnischen Bereich. Ergänzend erbringt das Einzelunternehmen unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektroinstallationstechnischen Arbeiten in Schwach- und Starkstromanlagen. Das Einzelunternehmen kann alle mit diesem Zweck verbundenen Tätigkeiten ausüben.