Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.