Ausführung von Gartenbau-Arbeiten aller Art wie Aushübe, Abbrüche, Roh- und Reinplanien, Leitungsbauten, Stützmauern, Einfahrten, Gehwege, Sitzplätze, Bepflanzungen, Begrünungen, Gartenteiche, sämtliche Naturstein- und Unterhaltsarbeiten, Beratungen im Zusammenhang mit Gartenbau sowie Handel mit Pflanzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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