Ausführung von Zimmer-, Schreiner- und Holzbauarbeiten, Erstellung von Holztragwerken und Elementbauten, Ausführung von Flachdachabdichtungen, Steildacharbeiten, Wärmedämmungen und Bauspenglerarbeiten , sowie Vornahme von elektrischen Anschlussarbeiten an Niederspannungserzeugnissen gemäss Art. 15 NIV.