Zweck der Gesellschaft ist das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen und Wertschriften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.