Einhalten der Verfahren zur Kontrolle von gefährlichen Stoffen im Rahmen der Gesundheitsvorschriften für Tätigkeiten, bei denen gefährliche Stoffe wie Bakterien, Allergene, Altöl, Lacke oder Bremsflüssigkeiten zum Einsatz kommen, die zu einer Erkrankung oder Verletzung führe können.