Angemessen reagieren und wirksam mit Patienten/Patientinnen mit besonderen Bedürfnissen wie Lernbehinderungen und -schwierigkeiten, körperlichen Behinderungen, psychischen Krankheiten, Gedächtnisverlust, Trauerfall, unheilbaren Krankheiten, Verzweiflung oder Wut verständigen.