Erstellung von Richtlinien für die Verfahren eines Finanzinstituts für die Bereitstellung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Krediten, wie z. B. die zu treffenden vertraglichen Vereinbarungen, die Standards für die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden und das Verfahren für Rückzahlungen und die Einziehung von Forderungen.