Im Einklang mit den für die betreffende Tätigkeit oder Organisation geltenden Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, dass bei der Durchführung von Reinigungstätigkeiten die persönliche Hygiene und Sauberkeit gewährleistet ist und eine entsprechende Schutzausrüstung getragen wird.