Richter führen den Vorsitz in Gerichtsverfahren. Sie prüfen und bearbeiten Verfahren, Anhörungen und Berufungsanträge. Sie stellen sicher, dass die Gerichtsverfahren im Einklang mit den üblichen rechtlichen Verfahrensweisen stattfinden, prüfen Beweismittel und unterweisen Jurys. Von Richtern geleitete Verfahren entfallen auf verschiedene Bereiche, z. B. Strafrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Bagatelldelikte und Jugendstraftaten.