Polizeipräsidenten/Polizeipräsidentinnen beaufsichtigen eine gesamte Polizeidienststelle, indem sie die administrativen und operativen Tätigkeiten der Polizeidienststelle überwachen und regeln sowie Strategien und Verfahren entwickeln. Sie sind für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen der Polizeidienststelle verantwortlich und überwachen die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.