Das Einzelunternehmen bezweckt die Betreuung von Kindern, insbesondere den Betrieb von Kinderkrippen und artverwandten Betrieben sowie den Handel mit Waren aller Art. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.