Das Einzelunternehmen bezweckt die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich Sanitärinstallationen, Heizungs- und Haustechnik. Dazu gehören insbesondere Bad- und Badezimmerumbauten sowie Renovationen, die Installation, Wartung und Reparatur von Wasser-, Abwasser-, Heizungs- und Sanitäranlagen, die Durchführung von Abflussreinigungen sowie die Behebung von Verstopfungen an WC-, Küchen- und Leitungsanlagen. Weiter umfasst der Zweck Service-, Unterhalts- und Kleinreparaturarbeiten, Rohrreinigungen sowie Notfalldienstleistungen. Das Einzelunternehmen übernimmt zudem die Planung und Ausführung von Projekten in den Bereichen Sanitär, Heizung und Haustechnik aller Art. Dies unter Ausschluss der unter das BewG fallenden Rechtsgeschäfte.