Die Gesellschaft bezweckt das Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen und Grundstücken sowie den Handel mit Waren aller Art. Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz ist auf Betriebsstätte-Grundstücke gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a BewG beschränkt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Unternehmen im In- und Ausland erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, Patente, Lizenzen und Vertretungen im In- und Ausland erwerben, verwalten und übertragen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.