Die Genossenschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen für hilfeleistende und hilfesuchende Personen und Organisationen aus dem freiwilligen und professionellen Umfeld, sofern und soweit diese Dienstleistungen im öffentlichen Interesse liegen und ohne Gewinnstreben dem Gemeinwohl dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke erwerben und veräussern sowie Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.