Das Führen von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann im Übrigen insbesondere Urheberrechte, Patente, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.