Das Einzelunternehmen bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Treuhand- und Immobilienbereich, insbesondere Buchführungen, Unternehmens- und Steuerberatungen, Revisionen, Verwaltungen, Vermittlungen sowie An- und Verkäufe von Immobilien. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.