Die Genossenschaft bezweckt, ihren Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie sucht ihren Zweck zu erreichen durch die Beschaffung von geeignetem Bauland oder im Baurecht der Genossenschaft sowie durch den Bau und Erwerb von zweckmässigen Liegenschaften und Vermietung von Wohnungen. Sie kann auch die Verwaltung von ihr nicht gehörenden Liegenschaften übernehmen.