Führen von Gastronomie-, Restaurations- und Take-Away-Betrieben sowie Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Handel mit Waren jeglicher Art. Kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.