Führung eines Metall- und Glasbaumontageunternehmens. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Wertschriften und Lizenzrechte erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren sowie Garantien und andere Sicherheiten stellen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, sofern diese geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.