Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von Musikrechten sowie den Betrieb eines Musikstudios. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, finanzieren, verwalten und veräussern. Sie kann sich an Unternehmen beteiligen, Interessenverbindungen eingehen und alle Massnahmen treffen und Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, das Erreichen des Gesellschaftszweckes zu gewährleisten, zu fördern oder zu erleichtern.