Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräusserung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen errichten, erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte durchführen, Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.