Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb, die Führung und Verwaltung von Restaurant- und Gastronomiebetrieben aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen erwerben, halten, verwalten und veräussern. Sie kann ferner Liegenschaften erwerben, belehnen, verwalten und veräussern sowie sämtliche Geschäfte tätigen, welche mit der Verfolgung ihres Zweckes verbunden sind.