Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Administration und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften verschiedener Art, insbesondere Handels-, Finanz- oder Industriegesellschaften sowie deren Finanzierung, ausgenommen Geschäfte, welche der Bewilligungspflicht gemäss BewG unterstellt sind. Sie kann alle Geschäfte eingehen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen.