Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern.