In Ausübung einer Beratertätigkeit auf dem Werbe-, Public Relations- und Marketing-Sektor sowie im Verkauf und Vermitteln von Werbeflächen bezweckt die Gesellschaft den Betrieb einer Medienagentur. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften, Geschäftsstellen und Vertretungen im In- und Ausland errichten und sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Ausserdem kann sie alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann und diesem förderlich ist.