Die Gesellschaft erbringt freiraumplanerische und landschaftsarchitektonische Dienstleistungen aller Art. Sie kann als Generalunternehmerin in Zusammenarbeit mit anderen natürlichen oder juristischen Personen die Planung und Erstellung von Landschafts- und Gartenanlagen übernehmen. Die Gesellschaft kann sich in der Forschung und Entwicklung im Bereich Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur betätigen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.