Führung und Beratung von Gastronomieunternehmungen wie Restaurants, Bars, Take Aways etc.; kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern.