Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmungen aller Art. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann auch Grundstücke sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern.