Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe die Erstellung und den Betrieb von Photovoltaik- oder vergleichbarer Anlagen zur Erzeugung und Netzeinspeisung von elektrischem Strom, um damit den Genossenschaftern zu ermöglichen, ihren eigenen Strombedarf CO2-frei zu produzieren und zu decken. Sie kann Grundstücke erwerben oder veräussern, auf alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern. Daneben können noch andere dem Zwecke der GEnossenschaft dienende Aufgaben übernommen werden.