Die Stiftung bezweckt die ausserobligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der angeschlossenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann auch weitergehende Vorsorge betreiben, wie Unterstützungsleistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit.