In gemeinnütziger Art und Weise Organisation und Durchführung von Einführungskursen im Auftrag von kantonalen Ärztegesellschaften und von Berufsschulunterrricht medizinischer Praxisassistentinnen, welche eine Berufslehre absolvieren gemäss den massgebenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, sowie - nach Absprache mit den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Aufsichtsorganen - Überwachung der Einhaltung der obgenannten berufsbildungsrechtlichen Vorschriften durch die Vereinsmitglieder und der guten Ausbildungsqualität gemäss den Richtlinien des Vereines.