Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Der Stiftung kann auch das Personal von Tochtergesellschaften angeschlossen werden.