Interessen und Rechte taubblinder Personen zu verteten; taubblinde Menschen so viel wie möglich aus ihrer behinderungsbedingten Isolation herauszuholen; taubblinden Personen Hilfe zu bieten, wo sie aus Gründen ihrer doppelten Sinnesbehinderung der Hilfe bedürfen; Errichtung fehlender Spezialeinrichtungen für Taubblinde anzustreben; vorhandene Einrichtungen, Hilfsorganisationen und Geldquellen taubblinden Personen so viel wie möglich nutzbar zu machen; Bedürfnisse und Anliegen taubblinder Menschen einer möglichst breiten Oeffentlichkeit bekannt zu machen; kann ein Heim errichten. Die Stiftungsurkunde enthält weitere Bestimmungen wie dieser Zweck erreicht werden soll.