Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer zahnmedizinischer Berufe sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Leistungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Kann im gesetzlichen Rahmen auch eine weitergehende Vorsorge betreiben. Studenten der Zahnheilkunde können der Stiftung während der Dauer ihres Studiums an einer schweizerischen Universität angeschlossen werden.