Schweizerische Sozialpartner-Stiftung für die Auffangeinrichtung gemäss Artikel 60 BVG (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)

UID: CHE-109.697.548 Canton: ZH
Stiftung Zürich

Identifiers

Zefix ID
293475
UID
CHE-109.697.548

Address

Street
Elias-Canetti-Strasse 2
City
8050 Zürich
Canton
ZH - Zürich / Zurich / Zurigo

Legal Form (0110)

Deutsch Stiftung
Français Fondation

Description & Names

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge. Sie führt insbesondere die Auffangeinrichtung nach Art. 54 Abs. 2 lit. b BVG. Die Stiftung kann alle Massnahmen ergreifen, welche diesem Stiftungszweck dienen. Sie übernimmt die Aufgaben und Verpflichtungen gemäss Auftrag des Gesetzgebers und der Behörden. Sie ist insbesondere verpflichtet. a. Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen, anzuschliessen; b. Arbeitgeber auf deren Begehren anzuschliessen; c. Personen als freiwillige Versicherte aufzunehmen; d. Die Leistungen nach Art. 12 BVG auszurichten; e. Die Arbeitslosenversicherung anzuschliessen und für die von dieser Versicherung gemeldeten Bezüger von Taggeldern die obligatorische Versicherung durchzuführen; f. Freizügigkeitskonten gemäss Art. 4 Abs. 2 FZG zu führen; g. Die zu einem Vorsorgeausgleich nach Scheidung berechtigte Person nach Art. 60a BVG aufzunehmen. Sie bietet auch Vorsorgepläne an, welche die Minimalvorschriften des BVG übersteigen. Sie kann die Risiken selbst tragen oder zur Deckung aller oder einzelnen Risiken Verträge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Der Tätigkeitsbereich der Stiftung erstreckt sich auf die ganze Schweiz. Die Stiftung schafft regionale Zweigstellen.

Français

Fondation suisse des partenaires sociaux pour l'institutions supplétive selon l'art. 60 LPP

Italiano

Fondazione svizzera dei partner sociali per l'istituto collett. secondo l'art. 60 LPP (Fondazione istituto collettore LPP)