Blinden Schweizerbürgern, welche im ersten Lebensjahr christlich getauft wurden, Hilfe zu gewähren durch Ausrichtung von Beiträgen zur Förderung ihrer Mobilität und Selbständigkeit, insbesondere auch durch Förderung des schweizerischen Blindenführhundewesens. Zur Erreichung dieser Zwecke können Beiträge auch an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz erfolgen.