Fürsorge für die Hinterbliebenen beim Tode eines Mitgliedes des Verbandes der Kantonspolizei Zürich durch Auszahlung einer im Stiftungsreglement festgesetzten Summe. Die Stiftung bezweckt ferner die Fürsorge für ihre Begünstigten bei Krankheit und Unfall sowie bei unverschuldeter Notlage.