Die Stiftung bezweckt die gemeinsame Anlage der von den Anlegern (gemäss Art. 4 der Statuten) eingebrachten Gelder der zweiten und dritten Säule in Immobilien; die Verwaltung der eingebrachten Gelder und der getätigten Anlagen. Als Anlagen sind zugelassen: Direktanlagen in Immobilien in der Schweiz; indirekte Anlagen in Immobilien in der Schweiz mittels kollektiver Anlagen schweizerischen Rechts. Die Stiftung kann eine oder mehrere voneinander unabhängige anlagegruppen bilden.