Unterstützung privater und öffentlicher, wohltätiger, kultureller und gemeinnütziger Institutionen, welche als gemeinnützig im Sinne von § 16 lit. d des Gesetzes über die direkten Steuern des Kantons Zürich gelten; Unterstützung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung angemessener Unterkunftsmöglichkeiten für betagte oder unbemittelte Menschen, kann zur Erreichung diese Zweckes auch geeignete Liegenschaften erwerben oder bauen; Unterstützung kultureller Aufgaben wie Förderung von Literatur, Kunst, Wissenschaft.