Bezweckt die Erhaltung der heutigen, historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen; in gemeinsamer Selbsthilfe sollen insbesondere die folgenden wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrgenommen werden: Erhalt und kostengünstiger Betrieb gemeinsamer Einrichtungen, Erstellung neuer gemeinsam benützbarer Einrichtungen, Gewährleistung der gegenseitigen Dienstbarkeiten der Liegenschaften, Verwaltung gemeinsamer Vermögenswerte.