Zweck der Einzelfirma ist die Ausführung von Bauarbeiten aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Bauleitung, Projektleitung, Bauberatung, Expertisen und Mandatsführung. Die Firma kann als General- oder Totalunternehmung tätig sein, Bau- und Immobilienprojekte entwickeln, planen, verwalten, vermitteln und veräussern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen.