Betrieb einer Zahnarztpraxis in den Bereichen allgemeine Zahnmedizin, Endodontie, Implantologie und ästhetische Zahnheilkunde sowie Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen. Die Einzelfirma kann Beratung und Schulung im zahnmedizinischen Bereich anbieten und mit anderen Praxen, Fachpersonen oder Institutionen zusammenarbeiten, soweit dies dem Praxisbetrieb dient.