Betrieb einer augenärztlichen Praxis zur Abklärung, Diagnose und Behandlung von Augenkrankheiten sowie Durchführung augenmedizinischer Untersuchungen und Therapien, sowie Beratung und Verkauf von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Die Einzelfirma kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.