Die Stiftung bezweckt, mit ihrem Vermögen und dessen Erträgen gemäss den folgenden Bestimmungen gemeinnützig zu wirken: 1. Eltern mit schwer- und schwerstbehinderten Kindern in Selbstpflege Erholungsferien zu ermöglichen. 2. Bildung, Forschung und Innovation zu fördern, durch Beiträge an: die ETH Zürich, Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (FIFG Art. 15), die Sozialwissenschaften an der Universität Bern. 3. Eine Anzahl gemeinnütziger Institutionen in der Schweiz durch jährliche oder ausserordentliche Zahlungen zu unterstützen. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erzielt keine Gewinne. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung umfasst die ganze Schweiz, sie kann auch im Ausland wirken.