Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung von und der Handel mit Liegenschaften. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit ihrem Zweck Zweigunternehmen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, sowie alle Geschäfte betreiben, die im Interesse der Gesellschaft als geboten erscheinen.