Das Einzelunternehmen bezweckt das Ausführen von Gebäudereinigungen, Reparaturen und Entsorgung jeglicher Art, insbesondere von Büros und von Wohnungen sowie von Geschäfts- und Fabrikationsräumen. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen.